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Kosten Es bestehen verschiedene Möglichkeiten der Kostenabrechnung, die im Einzelfall besprochen und vereinbart werden müssen. Nach telefonischer Anmeldung stehe ich Ihnen gerne für ein Informations-gespräch zur Verfügung.
1.) Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung a) Psychotherapie bei Vertragspsychotherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen Zu einem Psychotherapeuten mit Kassensitz - dazu gehöre ich auch- können gesetzlich Versicherte einfach mit ihrer Krankenkassen-Chipkarte auch ohne eine Überweisung vom Haus- oder Facharzt gehen. Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden in aller Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern die Symptomatik sich als krankheitswertig erweist. Nach den ersten 5 Sitzungen (= probatorische Sitzungen) muss dann ein Antrag gestellt werden, der eine Bescheinigung eines Arztes enthalten muss, dass keine medizinischen Kontraindikationen gegen die Aufnahme einer Psychotherapie bestehen (= Konsilliarbericht). Für eine Kurzzeittherapie werden 25 Sitzungen (jeweils 50 Minuten) bewilligt. Dieses Kontingent muss nicht ausgeschöpft werden, z. B. wenn das Ziel bereits vorher erreicht wird. Andererseits kann eine Verlängerung beantragt werden, sofern es notwendig und sinnvoll erscheint. Eine Langzeittherapie umfasst 45 Sitzungen und kann bei Bedarf ebenfalls verlängert werden.
b) Kostenerstattungsverfahren gem. § 13 Absatz 3 SGB V für gesetzlich Versicherte Gesetzliche Versicherte können dann einen Privatbehandler aufsuchen, wenn mindestens drei Anfragen bei Therapeuten mit Kassensitz Wartezeiten von mehr als 12 Wochen ergaben. Grundsätzlich sollte der Versicherte vor Beginn der Therapie einen formlosen Antrag auf Übernahme der Kosten bei seiner Krankenkasse stellen. Weitere Informationen findn Sie auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer www.bptk.de.
2.) Psychotherapie im Rahmen der privatven Krankenversicherung und Beihilfe Falls Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, übernimmt diese sehr wahrscheinlich die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und erfragen Sie, wie die Übernahme der Behandlungskosten für eine Verhaltenstherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten beantragt werden soll. Erfragen Sie auch, wie viele Stunden und zu welchem Prozentsatz Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Sie können ohne Überweisung von einem Arzt direkt zu mir kommen. Ich werde dann nach einer Phase des Kennenlernens und der Diagnostik (probatorische Sitzungen) die Beantragung der Therapie einleiten. Der von den Kassen gewährte Stundenumfang ist unterschiedlich. Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der Beihilfe und wird somit grundsätzlich von der zuständigen Beihilfestelle erstattet. Nach den probatorischen Sitzungen muß - ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung - eine Weiterbehandlung beantragt werden. Da die Beihilfestelle in der Regel nur 50 % aller Leistungen erstattet, sind Beihilfeberechtigte meist zusätzlich in einer privaten Krankenversicherung versichert. Gelegentlich kann es vorkommen, dass sich die versicherte Leistung der privaten Krankenversicherung nicht mit der Beihilfe deckt, sodass die private Krankenversicherung weniger oder garnicht zahlt. In diesem Fall muß der Patient diese Kosten selbst tragen.
3.) Selbstzahler Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen z.B. bei einer noch ausstehenden Verbeamtung oder dem Abschluss von Versicherungen (Gesundheits-fragen beim Abschluss von privater Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeits-versicherung etc.). Überweisungen von Ärzten oder anderen Therapeuten sind nicht notwendig. Da keinerlei Kassenanträge gestellt werden, bleibt so auch Ihre Anonymität gewahrt. Psychologische Beratung und Behandlung gilt als Dienstleistung. Eine Behandlungsstunde (50 min) wird nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) mit 100,55 € angegeben. Die Höhe des Honorars wird vor Beginn der Behandlung vereinbart. Diese Kosten sind steuerlich absetzbar. Über die erbrachten Leistungen erhalten Sie eine Rechnung. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder - wenn gewünscht - auch in bar. Bei einer anonymen Behandlung erfolgt die Vergütung nach jeder geleisteten Therapieeinheit. Bei Hausbesuchen oder anderen außerordentlichen Leistungen wird die Vergütung in Abhängigkeit vom Auftrag, der Arbeitsintensität und des Zeitaufwandes bestimmt.
4.) Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung Wenn die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherten infolge einer Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist, z.B. bei einer längerfristigen oder häufigen Arbeits-unfähigkeit infolge einer chronischen Erkrankung, können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beantragt werden. Kostenträger ist dann die Deutsche Rentenversicherung (SGB VI). Tritt infolge eines Arbeitsunfalls oder im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit eine Erkrankung auf, können Leistungen der Berufsgenossenschaften in Anspruch genommen werden (SGB VII).
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